Warum Privat-, Komfort- und Selbstzahlersprechstunde?
Die Medizin, zu der Ärzte als Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet sind, muss sich an den Grundsätzen einer „wirtschaftlichen, ausreichenden, notwendigen und zweckmäßigen Versorgung“ orientieren.
Als verantwortungsbewußter, innovativer Arzt möchte ich Ihnen aber nicht nur eine „ausreichende und zweckmäßige Versorgung“ anbieten, sondern eine ausgezeichnete und auf Ihren Fall individuell zugeschnittene Behandlung! Ich bin dann nur Ihnen und dem Stand der medizinischen Wissenschaft verpflichtet. Ohne Bindung an die gesetzlichen Krankenkassen fällt viel Bürokratie und ein hoher Verwaltungsaufwand weg. Diese Zeit kann ich mir für die Behandlung in der Privatsprechstunde nehmen.
Ihre Vorteile:
Für Patienten in der Privatsprechstunde bieten wir eine erweiterte Terminvergabe auch außerhalb der Kassensprechstunden an. Eine kurzfristige Terminvergabe ist so möglich. Sprechen Sie uns auf Ihren Wunschtermin an! Zudem können Termine für die Privatsprechstunde online angeboten werden.
Jeder Patient, auch GKV-Versicherte, kann sich als Selbstzahler in der Privatsprechstunde behandeln lassen und diese Vorteile für sich wählen.
Für eine Wunschtermin-Anfrage als Selbstzahler rufen Sie uns an:
T 0371 666 278 22 (wochentags 7:30 - 16 Uhr)
Welche Kosten fallen für eine Behandlung von GKV-Kassenpatienten als Selbstzahler an?
Kinder
- HNO-ärztliche Untersuchung incl. Ohrmikroskopie und Endoskopie: ca. 100 €
- pädaudiologische Funktionsdiagnostik incl. Tympanometrie, Reflexaudiometrie, otoakustische Emissionen: ca. 80 €
- Hördiagnostik am Mainzer Kindertisch: ca. 70 €
Erwachsene
- HNO-ärztliche Untersuchung incl. Ohrmikroskopie/Gehörgangsreinigung/Videostroboskopie: 130 €
Sachleistung oder Kostenerstattung
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie seit dem 1. Januar 2004 mit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) die Möglichkeit, bei Ihrem Arzt eine Privatbehandlung zu wählen. Sie müssen hierzu nicht in die private Vollversicherung wechseln.
Der Weg dorthin ist einfach: Sie machen im Vorfeld bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse von Ihrem gesetzlich garantierten Wahlrecht auf Kostenerstattung anstelle des Sachleistungsprinzips Gebrauch. Sie sind dann bei Ihrer Wahl auf Kostenerstattung an die Dauer von mindestens 3 Monaten (einem Quartal) gebunden.
Nach einer Behandlung in unserer Privatsprechstunde erhalten Sie eine transparente Arztrechnung auf der Grundlage der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Zunächst begleichen Sie selbst den Rechnungsbetrag durch Überweisung, EC-Karte oder bar. Anschließend senden Sie die Rechnung an Ihre Krankenkasse. Die Krankenkasse erstattet Ihnen dann einen Anteil, den diese für Sie in der Kassenabrechnung hätte tragen müssen. Dieser liegt etwa bei 30 bis 40 %. Der Anteil kann jedoch – je nach Behandlungsumfang – höher oder niedriger ausfallen.
Wenn Sie sich dauerhaft privatärztlich behandeln lassen und den restlichen, verbleibenden Betrag zukünftig nicht selbst zahlen möchten, empfehlen wir Ihnen, eine in der Regel kostengünstige Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich abzuschließen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld direkt bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung über die Möglichkeiten in Ihrem Fall.
Grundsätzlich müssen Sie wissen, dass wir eine Behandlung in der Privat-, Komfort-und Selbstzahlersprechstunde direkt mit Ihnen abrechnen, d.h. keinen Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufnehmen. Vertragspartner bei einer privaten ärztlichen Behandlung sind stets Arzt und Patient. Dieses ist auch bei allen Privatversicherten der Fall.